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Mobilfunk · 14 min

1&1 als vierter Netzbetreiber — Stand 2026

Wo der Roll-out nach drei Jahren angekommen ist und welche regulatorischen Schiefenlagen die Bundesnetzagentur beschäftigt.

Drei Jahre nach dem produktiven Start des ersten 1&1-Standorts in Karlsruhe ist die Frage, ob die Bundesrepublik tatsächlich ein viertes Mobilfunknetz hat, weniger eindeutig zu beantworten als die Pressemitteilungen aus Montabaur suggerieren. Zum Stichtag 1. Mai 2026 listet die Bundesnetzagentur in ihrer monatlichen Veröffentlichung 1.834 in Betrieb befindliche 5G-Standorte des Betreibers — die Zusage aus dem Frequenzauktionsergebnis von 2019 hatte zum 31. Dezember 2025 1.000 Basisstationen verlangt, ein Jahr zuvor 1.000 Standorte für 25 Prozent der Haushalte. Der Versorgungsanteil bewegt sich nach unabhängiger Messung in einem Korridor zwischen 19 und 23 Prozent, je nachdem, ob man eigene Funkzellen oder das National-Roaming-Bündel mit Vodafone zugrunde legt. Die Lücke zwischen Auflage und Realität ist klein genug, dass die Bonner Behörde formal keine Säumnisanzeige aussprechen muss, und groß genug, dass im April 2026 ein zweiter Mahnungsentwurf die Schreibtische in der Tulpenfeldstraße verließ.

Die Auktionslast von 2019

Wer den Roll-out heute beurteilen will, kommt nicht umhin, die Versteigerung der Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz vom Juni 2019 zu rekapitulieren. 1&1 Drillisch hatte damals für 1,07 Milliarden Euro Frequenzpakete erworben und sich Auflagen unterworfen, die die Bundesnetzagentur in einer Mischung aus mengen- und qualitätsbezogenen Zielvorgaben formuliert hatte: 25 Prozent der Haushalte bis 2025, 50 Prozent bis 2030, dazu Mindestbandbreiten in Verkehrsachsen und in der Fläche.

Die Behörde habe, so der Geschäftsbericht der United Internet AG für 2025, „die zeitlichen Streckungen der Bauverpflichtungen in vertretbarem Umfang akzeptiert”.

Diese diplomatische Formulierung verdeckt, dass die Bonner Behörde im Juli 2024 in einer nicht-öffentlichen Anhörung deutlich gemacht hatte, sie sehe sich nicht in der Lage, weitere Streckungen ohne Gesichtsverlust hinzunehmen. Der Hintergrund: Die drei etablierten Netzbetreiber hatten im selben Auktionsverfahren strengere Verpflichtungen akzeptiert, ohne dass ihnen ähnliche Erleichterungen zugestanden wurden.

Open RAN als Architektur und als Versprechen

Technisch ist das 1&1-Netz die erste großflächige Implementierung einer Open-RAN-Architektur unter europäischen Lizenzbedingungen. Die Trennung zwischen Funkhardware und Steuerungssoftware, die in den Spezifikationen der O-RAN Alliance niedergelegt ist, sollte den Wettbewerb zwischen Lieferanten ermöglichen und gleichzeitig die Abhängigkeit von den drei dominanten Herstellern Ericsson, Nokia und Huawei verringern. Die tatsächliche Lieferantenkette von 1&1 zeigt nach dreieinhalb Jahren ein gemischtes Bild: Rakuten Symphony liefert die Plattform, Fujitsu und NEC stellen Radio Units, die Cloud-Schicht läuft auf Servern von Dell und Supermicro, und die Software-Stacks stammen von einer wachsenden Liste kleinerer Anbieter.

In einem Hintergrundgespräch mit Branchenanalyst:innen im Februar 2026 räumte ein Vorstand des Mutterkonzerns ein, dass die anfänglich erwartete „Kostenersparnis von 30 Prozent gegenüber einem klassischen RAN-Aufbau” sich nicht im prognostizierten Umfang realisiert habe. Die Integrationsaufwände hätten Mehrkosten verursacht, die zumindest in den ersten Aufbauphasen die Einsparungen aus der Lieferantenpluralität aufgezehrt hätten. Was für die deutsche Industriepolitik dennoch wertvoll bleibt, ist der empirische Beweis, dass eine Open-RAN-Architektur in einem hochregulierten europäischen Markt grundsätzlich tragfähig ist — eine Aussage, die vor 2021 in dieser Klarheit niemand treffen konnte.

National Roaming als Konstruktion

Die zweite Säule der 1&1-Strategie ist der National-Roaming-Vertrag, der seit dem 1. Juli 2024 mit Vodafone besteht und den vorherigen Vertrag mit Telefónica ablöste. Der Wechsel war wirtschaftlich begründet — Vodafone bot offenbar günstigere Konditionen pro Gigabyte — und technisch nicht trivial: Über mehrere Monate kam es bei den 12,8 Millionen 1&1-Bestandskund:innen zu Auffälligkeiten bei VoLTE-Anrufen und bei der Übergabe zwischen eigenem 5G-Standort und Vodafone-Roaming-Zelle. Die Bundesnetzagentur dokumentierte diese Phase in ihrem Jahresbericht 2025 unter der Rubrik „Kund:innenbeschwerden”.

Aus regulatorischer Sicht ist die Konstruktion deshalb interessant, weil sie das Spannungsverhältnis zwischen den Zielen des § 1 TKG offenlegt: Förderung des Wettbewerbs einerseits, Sicherung der Versorgung andererseits. Ein viertes Netz, das in 77 Prozent seiner Fläche auf dem Netz eines etablierten Betreibers reitet, erzeugt formellen Wettbewerb, ohne in jeder Versorgungseinheit tatsächliche Infrastrukturkonkurrenz herzustellen. Diese Beobachtung hat die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten vom März 2026 zur Lage des Telekommunikationsmarktes zur zentralen Aussage verdichtet.

Die kritische Größe und die Frequenzauktion 2025

Im November 2025 fand die nächste Frequenzauktion statt, in der unter anderem das 800-MHz-Band und Teile des 1800-MHz-Bandes neu vergeben wurden. 1&1 trat als Bieter auf und erwarb zwei Lose zum Gesamtpreis von 412 Millionen Euro. Was in der Berichterstattung wenig beleuchtet wurde: Diese tieferen Frequenzen sind für die Flächenversorgung wesentlich besser geeignet als das in der Auktion 2019 erworbene 3,6-GHz-Material, das physikalisch nur kurze Reichweiten erlaubt. Wer 5G im ländlichen Raum betreiben will, braucht Sub-1-GHz-Spektrum — eine Erkenntnis, die der Betreiber 2019 noch nicht ausreichend gewichtet hatte.

  • Versorgungsauflagen aus 2019: 25 % Haushalte bis 2025 (erreicht: ~21 %), 50 % bis 2030
  • Versorgungsauflagen aus 2025: 80 % Haushalte je Bundesland bis 2030, Verkehrsachsen 100 Mbit/s bis 2028
  • Eigene Standorte 5/2026: 1.834 (BNetzA-Listing)
  • National-Roaming-Anteil im Traffic: ca. 77 % (Q1/2026, Unternehmensangabe)

Ob 1&1 bis 2030 wirtschaftlich die kritische Größe erreicht, an der eigene Funkzellen den Roaming-Vertrag wirtschaftlich überflüssig machen, ist die offene Frage, an der sich die Investitionsentscheidung der nächsten 18 Monate orientieren wird. United-Internet-Vorstand Ralph Dommermuth hatte im Mai 2025 die Marke von 14.000 eigenen Standorten als „strategisches Ziel ohne festen Termin” formuliert — eine Größenordnung, die ungefähr der Hälfte des Telekom-Netzes entspricht.

Was die Bundesnetzagentur 2026 prüft

Drei Verfahren beschäftigen die Bonner Behörde aktuell. Erstens die Versorgungsauflagen aus 2019, in denen die Lücke zwischen Auflage und Realität bewertet werden muss. Zweitens die Praxis der Interconnection-Entgelte zwischen 1&1 und Vodafone, die nach Beschwerden mehrerer MVNO-Anbieter im November 2025 in eine Marktdefinitions-Konsultation überführt wurden. Drittens — und das ist der politisch heikelste Punkt — die Frage, ob die Open-RAN-Komponentenlieferanten den Vorgaben des § 9b BSI-Gesetz für kritische Bestandteile genügen.

Der Bundesinnenminister hatte im Januar 2026 angekündigt, die Liste der „kritischen Komponenten” zu überprüfen und dabei explizit auch die in Open-RAN-Architekturen verbauten Cloud-Schichten zu adressieren. Sollte diese Überprüfung dazu führen, dass einzelne in 1&1-Standorten verbaute Komponenten als nicht-vertrauenswürdig eingestuft werden, stünde der Betreiber vor einem operativen Problem, das in den Bilanzen nicht abgebildet ist. Branchenkenner:innen halten ein solches Verdikt für unwahrscheinlich, schließen es aber nicht aus.

Wettbewerblicher Effekt drei Jahre später

Die Tarif-Landschaft hat sich seit dem Markteintritt von 1&1 als eigenständigem Netzbetreiber moderat verändert, aber nicht so dramatisch, wie es Befürworter:innen der Auktionsentscheidung 2019 prognostiziert hatten. Die durchschnittlichen Endkundenpreise für unbegrenzte Datentarife sind nach Erhebungen des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes zwischen Q1/2022 und Q1/2026 um 11,3 Prozent gesunken — ein Rückgang, der teilweise auf 1&1, teilweise auf die ohnehin laufende Marktdynamik zurückzuführen ist. Die ARPU-Werte der drei etablierten Netzbetreiber sind im selben Zeitraum stabil geblieben, was als Indiz gelten kann, dass der zusätzliche Wettbewerb in der Substanz weniger wirkungsmächtig war als die kommunikative Inszenierung um die Auktion 2019.

Zugleich hat das viertes-Netz-Projekt Effekte erzeugt, die in keiner ARPU-Statistik auftauchen. Die deutsche Industrie hat in Karlsruhe ein Lehrstück für Open-RAN-Integrationsprozesse, das in keinem anderen großen europäischen Markt in vergleichbarer Form existiert. Mehrere kleinere Anbieter aus dem Mittelstand — von Funkfeld-Planungsspezialist:innen bis zu Software-Häusern für Network-Function-Virtualization — haben durch das Projekt Auftragsvolumen erhalten, das ihnen sonst nicht zur Verfügung gestanden hätte. Ob dieser industriepolitische Nebeneffekt die Kosten der Versorgungsauflagen-Erleichterungen rechtfertigt, ist eine Bewertungsfrage, die in den nächsten Monaten in den Sondergutachten und Bundestagsanhörungen verhandelt werden wird.

Fazit

Drei Jahre nach Inbetriebnahme ist 1&1 weniger ein viertes Mobilfunknetz als ein hybrides Konstrukt aus eigenem Aufbau und vertraglich abgesichertem Zugang zu Vodafone-Infrastruktur. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieses Konstrukts hängt nicht primär vom Tempo des Standortaufbaus ab, sondern von der Frage, ob die Bundesnetzagentur und die Monopolkommission den entstandenen Wettbewerb als ausreichend bewerten. Die Antwort darauf wird im Sondergutachten 2026 und in der nächsten Marktanalyse nach § 10 TKG fallen.


Ressort: Mobilfunk